Eine Anbindung der Alarmanlage ist weder an die Polizei noch an eine Sicherheitsfirma vorgeschrieben. Alternativ kann die Alarmanlage bei Alarm zB. auch den Alarmanlageninhaber, den Nachbarn oder irgendeine andere 3te Person verständigen.
Eine Anbindung der Alarmanlage ist weder an die Polizei noch an eine Sicherheitsfirma vorgeschrieben. Alternativ kann die Alarmanlage bei Alarm zB. auch den Alarmanlageninhaber, den Nachbarn oder irgendeine andere 3te Person verständigen.