Versicherungen gewähren in der Regel einen Rabatt wenn beim Abschluss einer Hausratversicherung (in Österreich Haushaltsversicherung) das Vorhandensein einer Alarmanlage angegeben wird. Die Hausratsversicherung bei der Versicherung anzugeben, ist trotzdem keine gute Idee!Der Grund ist leicht erklärt: Zwar erhält man nach Angabe einer Alarmanlage von der Versicherung einen kleinen Rabatt (in der Regel ca. 10%) auf die monatliche Prämie, die Versicherung hat dann jedoch ein Anrecht darauf, dass diese zusätzlich vereinbarte Sicherheitsmaßnahme auch angewandt wird. Das heißt: Verzichtet man einmal darauf, die Alarmanlage zu aktivieren und ein Einbruch findet just dann statt, so entfällt der Versicherungsschutz komplett. Ein sehr großes Risiko im Vergleich zur geringen Ersparnis.

Das gleiche gilt sinngemäß auch für weitere der Versicherung zusätzlich gemeldete Sicherheitseinrichtungen. Wurden diese der Versicherung gemeldet, dann kann diese auch ihre Nutzung einfordern!