Als Besitzer einer Alarmanlage hat man im Falle eines Alarms grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten:

  • Die Sirenen heulen los, aber es gibt keine aktive Verständigung über den Alarm.
  • Wie zuvor aber der Alarm wird an den Alarmanlagenbesitzer und ggf. weitere Vertrauenspersonen (evtl. Nachbar) gemeldet
  • Wie zuvor, aber der Alarm wird an einen privaten Wachdienst gemeldet
  • Wie zuvor, aber der Alarm wird zusätzlich an die Polizei gemeldet

Die erste Variante ist prinzipiell keine gute Idee, denn selbst wenn der Einbrecher den Tatort aufgrund der losheulenden Sirene schnell wieder verlässt, lässt er vielleicht die bereits aufgebrochene Tür offen stehen und es kann zu Folgeschäden kommen (Katze läuft davon, Frost im Winter, ein anderer Gauner sieht die offene Tür und fühlt sich dadurch eingeladen, …). Das lässt sich allerdings leicht vermeiden, denn prinzipiell sind mit praktisch jeder modernen Alarmanlage alle genannten Varianten technisch möglich. Ausschlaggebend für die Möglichkeit der Aufschaltung an einen privaten Wachdienst bzw. die Polizei ist das Übertragungsprotokoll der Alarmanlage, das meist verbreitete heißt Contact-ID. Zumeist werden aber auch andere Übertragungsprotokolle und auch simple SMS-Meldungen unterstützt.

Im Anschluss eine Vorstellung der beiden Varianten Aufschaltung zur Polizei bzw. zu privatem Wachdienst:

Aufschaltung zur Polizei

 

Hierzu gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr unterschiedliche Bestimmungen:

  • Deutschland
    In Deutschland ist es praktisch nicht möglich, seine private Alarmanlage direkt zur Polizei aufschalten zu lassen. Eine direkte Aufschaltung erhalten normalerweise nur öffentliche Gebäude, für die der Einbruchsschutz im allgemeinen Interesse liegt.
  • Österreich
    Hier ist die Aufschaltung zur Polizei grundsätzlich sowohl für Firmen als auch für Private problemlos möglich. Dazu ist ein Formular auszufüllen und je nach Bundesland an die zuständige Landespolizeidirektion zu schicken. Für die Anmeldung selbst entstehen keine bzw. nur sehr geringe Kosten, teuer wird es aber im Fall von Fehlalarmen. Für jeden Fehlalarm, der zu einem Einsatz der Polizei führt, stellt diese 131 Euro in Rechnung.
  • Schweiz
    Die Regelung ist von Kanton zu Kanton unterschiedliche, prinzipiell ist es aber wie in Deutschland für Private eher nicht möglich eine Direktaufschaltung zur Polizei zu erhalten. Bestandskunden aus früheren Zeiten, als Privataufschaltungen noch möglich waren, müssen mittlerweile erhebliche Jahresgebühren für diesen Dienst bezahlen.

 

Aufschaltung zu einem privaten Wachdienst

Welche Leistungen der Wachdienst genau übernimmt ist Vereinbarungssache bzw. abhängig vom angebotenen Leistungsspektrum des Wachdienstes. Das Grundangebot besteht in der Anbindung der Alarmanlage an das Anbieter-System zur Annahme von Alarmmeldungen in einer Notruf-Stelle. Schlägt die Alarmanlage Alarm, dann empfängt die Notrufstelle die Alarmmeldung, verifiziert von wem sie kommt und um welche Art von Meldung es sich handelt (Einbruchsmeldung, Brand, Gas etc.). Wird die Meldung nicht innerhalb einer vordefinierten Zeit vom Auftraggeber als Fehlalarm storniert, dann wird die mit dem Kunden vereinbarte Aktion gesetzt.

Diese Stornierung kann eigenständig durch den Kunden erfolgen indem er zB. eine vordefinierte Nachricht mit dem vereinbarten Codewort an die Telefonzentrale schickt (zB. als SMS), oder es erfolgt ein Rückruf der Notruf-Stelle beim Kunden, indem dieser um Bestätigung des Alarms gebeten wird. Eine Stornierung ist hier aus Sicherheitsgründen ebenfalls nur nach Nennung des korrekten Passworts möglich (es könnte ja auch der Einbrecher am Telefon sein).

Wird der Alarm nicht widerrufen, dann wird von der Notrufstelle die zuvor individuell mit dem Kunden vereinbarte Handlung gesetzt.  Im günstigsten Paket erfolgt durch die Notrufstelle eine Alarmierung der Polizei. Solche Grundpakete werden bereits ab ca. 20 bis 30 Euro pro Monat angeboten. Darin enthalten ist jedoch wirklich nur die Annahme von Alarmen. Für alle in Folge einer Alarmierung notwendigen zusätzlichen Schritte (wie die Benachrichtigung der Polizei) fallen weitere Kosten an.  In teureren Paketen erfolgt – vor Alarmierung der Polizei – ein Vorabcheck ob tatsächlich eingebrochen wurde, durch einen Wachdienst vor Ort. Oder aber die Notrufstelle hat die Möglichkeit über eine oder mehrere installierte Kameras oder über andere Komponenten der Alarmanlage ins Objekt hinzusehen bzw. zu horchen und auf diese Weise abzuklären, ob tatsächlich ein Einbruch vorliegt. Damit werden teure Fehlalarme weitest möglich vermieden, denn die Polizei lässt sich jeden unbegründeten Einsatz teuer bezahlen. In der Praxis handelt es sich lt. diversen Internetquellen bei 90% der Alarme um Fehlalarme.

Die Kosten für einen derartigen Wachdiensteinsatz kommen zusätzlich zur Grundpauschale dazu. Ebenso sind im günstigsten Paket zumeist nur eine kleinere Anzahl von Meldern enthalten, hat die Alarmanlage mehr, wird auch die Pauschale höher. So kommt man im Endeffekt schnell auf einen Preis von zumindest 40 bis 50 Euro pro Monat.

Achten Sie auf eine EN-Zertifizierung (EN 50518) der Notrufzentrale. Diese stellt sicher, dass Alarmempfangstellen in der Lage sind Alarme zuverlässig und schnell zu empfangen. Das deutsche Gegenstück zur Europäischen Norm ist die Zertifizierung nach VDS 3138-2.

Beispiel für ein Wachdienst-Angebot

In folgendem Blogbeitrag stelle ich ein konkretes Wachdienst-Angebot der Firma Stadtritter im Detail vor. Leser dieses Blogs können dieses zu Sonderkonditionen nutzen (Erlassung der Einrichtungsgebühr und 2 Monate Grundgebühr geschenkt, mehr dazu im Beitrag).

Blogbeitrag: Konkretes Wachdienstangebot am Beispiel der Firma Stadtritter (Beitrag in Arbeit, Link wird in Kürze freigeschaltet)

Komplettangebote Alarmanlage und Wachdienst

Eher abzuraten ist lt. diversen Internetberichten von Komplettangeboten, die gegen eine monatliche Gebühr alle Schritte von der Installation der Alarmanlage bis zum laufenden Wachdienst-Service übernehmen. Die Alarmanlage bleibt hier im Eigentum des Anbieters, wofür eine monatliche Miete in Rechnung gestellt wird. Diese ist in der Regel aber so hoch, dass man schon nach wenigen Jahren den Preis einer gekauften Alarmanlage komplett abbezahlt hätte. Im Mietfall muss man die monatlichen Kosten aber trotzdem weiter berappen. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Lösung sollte man sich genau ausrechnen, bevor man so einen Vertrag abschließt. Vor allem, da es sich bei einer Alarmanlage in der Regel um eine sehr langfristige Investition handelt.