Das um und auf jeder Alarmanlage ist es, dass sie nur Alarm gibt, wenn tatsächlich ein Alarmfall eingetreten ist. Eine Möglichkeit Fehlalarme gegen Null zu reduzieren ist das Prinzip der „Zwangsläufigkeit“. Im Anschluss eine kurze Erklärung wie es funktioniert. Um Zwangsläufigkeit bei einer Alarmanlage zu erreichen, sind im wesentlichen folgende 2 Punkte notwendig:

  • Die Alarmanlage kann nur scharf geschalten werden, wenn alle Zugänge versperrt sind und alle Sensoren ordnungsgemäß arbeiten.
  • Das Gebäude kann nur betreten werden, wenn die Alarmanlage vorher unscharf geschalten wurde. Das heißt es kann nicht passieren, dass man auf das unscharf stellen vergisst.

Einen Teil dieser Anforderungen wie die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Systems schließen professionelle Alarmanlagen standardmäßig mit ein. Um sicherzustellen, dass ein Gebäude vor Deaktivieren der Alarmanlage nicht betreten werden kann, sind zusätzliche technische Maßnahmen wie Blockschlösser oder Sperrelemente, die mit der Alarmanlage kommunizieren notwendig.